Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.09.1987 - 16 WF 96/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,22353
OLG Karlsruhe, 28.09.1987 - 16 WF 96/87 (https://dejure.org/1987,22353)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.09.1987 - 16 WF 96/87 (https://dejure.org/1987,22353)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. September 1987 - 16 WF 96/87 (https://dejure.org/1987,22353)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,22353) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 114, 115
    Prozeßkostenhilfe; Kosten im Sinne der §§ 114, 115 ZPO; außergerichtliche Kosten des Prozeßgegners.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 13.02.2014 - IX ZR 276/13

    Wirtschaftliche Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei

    Sie belaufen sich voraussichtlich auf 650, 56 EUR (eigene Anwaltskosten 385, 56 EUR, Gerichtskosten 265 EUR; der Kostenerstattungsanspruch des Prozessgegners im Falle seines Obsiegens ist entgegen der Ansicht der Antragstellerin nicht zu berücksichtigen, vgl. OLG Karlsruhe, Die Justiz 1988, 367, 368).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2002 - 14 S 2542/01

    PKH: Vermögenseinsatz - zumutbare vorzeitige Verwertung einer Lebensversicherung

    Die hier zu berücksichtigenden Prozesskosten - neben den Gerichtskosten nur die außergerichtlichen Kosten des Klägers, nicht aber eventuelle Kostenerstattungsansprüche des Beklagten und der Beigeladenen (siehe § 123 Abs. 1 ZPO; vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.09.1987 - 16 WF 96/87 -, Justiz 1988, 367 ; Zöller-Philippi, ZPO, 23. Aufl. 2002, § 115 Randnr. 79) - betragen voraussichtlich ca. 4.100,-- EUR (entspricht ca. 8.000,-- DM).
  • VGH Bayern, 25.01.2019 - 22 C 18.2625

    Zur Berechnung der "Kosten der Prozessführung" im Sinn von § 115 Abs. 4 ZPO

    Nicht in die nach § 115 Abs. 4 ZPO durchzuführende Vergleichsberechnung Eingang zu finden hat demgegenüber die für den Unterliegensfall zu gewärtigende Belastung mit den außergerichtlichen Kosten der anderen Verfahrensbeteiligten, da diese Kostenmasse gemäß § 123 ZPO auch von einer etwaigen Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht umfasst würde (so auch OLG Karlsruhe, B.v. 28.9.1987 - 16 WF 96/87 - juris Rn. 9).
  • OLG Karlsruhe, 28.11.1989 - 4 W 95/89

    Wert der Wohnanlage als Bemessungskriterium für die Bedeutung der

    Der Senat folgt dem Oberlandesgericht Stuttgart (Justiz 1988, 367) darin, daß der Wert der Wohnanlage als Bemessungskriterium für die Bedeutung der Unterschriftsbeglaubigung auf der Niederschrift über den Bestellungsbeschluß des Verwalters ( § 26 Abs. 4 WEG ) ausscheidet.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht